Die Frankfurter Rundschau beschreibt die Feier zum 60. Geburtstags des Grundgesetzes:
“Vorbei am “Boulevard der Marken”, wo deutsche Firmen von Nivea bis Rotkäppchen ihre 2,70 Meter hohen Logos präsentieren, kommt der Besucher zum Brandenburger Tor.”
Da wird einem doch schnell klar, wem dieses Grundgesetz noch dienen soll. Es verbeugt sich praktisch vor der Macht der grossen Firmen, des Kapitals. Die Logos sind es also, was die 60 Jahre Nachkriegsgeschichte ausmachen. Sie sind es, die sich einprägen sollen und präsentieren dürfen.
“Nicht vorgesehen sind bislang hingegen Diskussionen, die Einbeziehung von Gewerkschaftern und Ehrenamtlichen oder gar des Parlaments.”
Da feiern also die, die seit Jahren das Grundgesetz systematisch aushöhlen und nach und nach abschaffen, den Geburtstag. Wann können wir dann den Todestag feiern? Und wird dann “das Volk” auch wieder eingeladen?
Deutlische Worte dazu gibt es auch bei contradictio:
“Das Grundgesetz begeht seinen 60. Geburtstag, und die Nation wird aufgerufen, zu feiern und sich der Freiheiten zu erfreuen, welche die staatliche Ordnung so großzügig gewährt. Dass alle Unternehmungen des Bürgers von der Arbeitssuche über die Familiengründung bis zur Meinungsäußerung von staatlicher Erlaubnis abhängen, erscheint niemandem weiter fragwürdig. Vielmehr herrscht gegenüber dem hoheitlichen Lizenzgeber eine tiefe Dankbarkeit, die jede Frage nach dem Nutzen der konzessionierten Freiheiten verbietet.”
Hier wird allerdings außer Acht gelassen, dass das GG ursprünglich sehr gute Ideen enthielt. Was wir draus gemacht haben ist ein anderes Thema.